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„Gesunder Menschenverstand“ vor Gericht

Eine pflegebedürftige Rentnerin ohne Computer soll den Beweis dafür erbringen, dass sie eine gewalttätigen Horrorfilm nicht heruntergeladen hat. (Normalerweise liegt die Beweislast beim Kläger.)

Wieder einmal ein schöner Beweis für den Einsatz von „gesundem Menschenverstand“ vor Gericht. Berufung hin oder her, gibt es denn Niemanden, der solche Richter aus dem Verkehr ziehen kann. Meiner Meinung nach ist es mehr als fahrlässig solche Menschen weiterhin Urteile über andere fällen zu lassen.

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