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Wie weit darf Nichtraucherschutz gehen?

Publiziert am von Tobias Opitz

Als Gastronom flattert mir durch den ein oder anderen Branchenverband immer mal wieder ein Artikel, ein Aufruf oder eine Petition zum Thema „Nichtraucherschutzgesetze“ auf den Schreibtisch.
Zu Beginn möchte ich, um dem Vorwurf Lobbyismus zu betreiben zuvor zu kommen, darauf hinweisen, dass ich Nichtraucher bin und mich natürlich durch Tabakgenuss in meiner unmittelbaren Umgebung belästigt fühle. Daher stelle ich die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zum Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit keinesfalls in Frage.
Was ich in Frage stellen möchte ist die Art und Weise in der die aktuelle Gesetzgebung die Selbstbestimmung und die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers einschränkt. Wenn wir von einem selbstbestimmten Menschenbild ausgehen (und das sollten wir, sonst wäre es mit der Demokratie nicht mehr allzu weit her), dann ist jeder Erwachsene ohne weiteres in der Lage die Risiken für sich und ggf. seine Schutzbefohlenen abzuschätzen.
Generelle Verbote, in dem Umfang wie sie Frau Steffens zur Zeit plant, können also nicht die Lösung des Problems sein. Vielmehr werden sich die Fronten weiter verhärten. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei Rauchern um einen signifikanten Teil der Bevölkerung handelt. Daher halte ich es für durchaus angebracht, hier mit dem Wort „Diskriminierung“ zu arbeiten.

Ich frage mich daher, warum man die Entscheidung über den Umgang damit nicht in den Händen der Eigner von Gaststätten bzw. Betrieben lässt? Schließlich kennen diese ihre Kunden und Mitarbeiter deutlich besser als der Staat.
Um dennoch einen entsprechenden Schutz für Nichtraucher zu gewährleisten, könnte man ein Kennzeichungssystem vorschreiben aus dem klar hervorgeht ob Rauchverbot besteht oder nicht, bzw. ob es separate Racherräume gibt oder nicht. Um Minderjährige zu schützen kann man ihnen darüber hinaus noch den Aufenthalt in Raucherräumen untersagen.
Auf diese Weise bildet sich dann auf natürliche Weise das notwendige Gleichgewicht zwischen den Gruppen. Ein Wirt, der auf Familien als Publikum angewiesen ist, wird das Rauchen in seinen Räumlichkeiten sicher nicht gestatten. Der Betreiber einer Eckkneipe für Fußballfans wird hingegen das Rauchen erlauben, da seine Kundschaft ohnehin zumeist aus Rauchern besteht. Besucher, die das entsprechende Lokal noch nicht kennen, können anhand der deutlichen Kennzeichnung außen, objektiv entscheiden, ob sie bereit sind sich einem Risiko auszusetzen oder nicht.
Auf diese Weise wäre jeder zufrieden.

Um Missverständnissen vorzubeugen noch eine kurze Definition von Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang, wie ich diese verstehe. Wirklich öffentlich sind Orte die jedermann irgendwann einmal aufsuchen muss. Behörden beispielsweise. Hier sollte Rauchverbot herrschen, da das Individuum keine Wahl hat. Aber niemand ist gezwungen ein bestimmtes Lokal aufzusuchen oder an einem bestimmten Ort zu arbeiten. Hier muss das Individuum selbst entscheiden.

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